Die häusliche Krankenpflege beinhaltet Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Den Schwerpunkt bilden behandlungspflegerische Leistungen.
Im Rahmen der Unterstützungspflege erhalten Versicherte die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Voraussetzung für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist, dass der Patient die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht selbst leisten kann, aber auch keine andere im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V). Zudem muss eine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorliegen.
Alle Leistungen