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Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von einem Mitarbeiter unseres ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.

Wenn Ihr Pflegegeld gekürzt wurde und Sie ein Pflegeberatungsgespräch nach §37.3 SGB XI benötigen, übernehmen wir das gerne. Wir garantieren Ihnen einen Termin innerhalb von maximal 3 Wochen nach Kontaktaufnahme – damit Ihr Pflegegeld nicht gekürzt wird.

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